Mit dem GKV-BStabG werden alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird zukünftig wieder in die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt.
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Zur Bewertung von Gruppentherapie bei geplanter Budgetierung gibt es bislang keine gesicherte konkrete Ausgestaltung.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Hessischen Landesregierung haben klar Stellung bezogen und verdeutlicht, dass eine flächendeckende psychotherapeutische Versorgung für alle Hessinnen und Hessen trotz etwaiger struktureller Kürzungen nicht verhandelbar sind
Um die Hintergründe transparent zu machen, ist eine wichtige rechtliche Unterscheidung notwendig: In Deutschland entscheidet nicht die Politik über die Honorare, sondern die gesetzlich verankerte gemeinsame Selbstverwaltung aus Krankenkassen und Ärzteschaft im sogenannten Bewertungsausschuss.
Alle Menschen mit Hilfebedarf sollen im Bedarfsfall niedrigschwellige Zugänge zu passgenauen psychosozialen und therapeutischen Angeboten haben.
Die zunehmende Verschlechterung der Gesundheitsversorgung, insbesondere auch der psychologischen Betreuung, lehnen wir selbstverständlich ab.