
Das PEI resümiert daraus, dass schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten sind und das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe nicht ändert.
Das PEI resümiert daraus, dass schwerwiegende Nebenwirkungen sehr selten sind und das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis der Impfstoffe nicht ändert.
Zwar berührt die einrichtungsbezogene Impfpflicht das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und der Berufsfreiheit, dieser Eingriff ist aber in der verfassungsrechtlichen Abwägung verhältnismäßig
Impfen ist, darauf weisen die Epidemiologinnen und Epidemiologen mit großer Einigkeit hin, immer noch das beste aller uns derzeit zur Verfügung stehenden Instrumente, um der Pandemie Einhalt zu gebieten.
Im Infektionsschutzgesetz des Bundes ist klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung seit 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht
Ich werde nun alles mir Mögliche tun, um weiter für das Impfen und das Vertrauen in die Impfung zu werben.
Es geht nicht, dass wir vormittags vom einen Personal keine Impfung verlangen, wenn es Kinder betreut, vom anderen Personal bei den selben Kindern in den selben Räumen aber schon.