Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Zu beachten ist, dass bestimmte Straftatbestände (z.B. Korruptionsdelikte, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Rechtsbeugung etc.) ausschließlich oder überwiegend von Amtsträgern begangen werden können.
Zu beachten ist, dass bestimmte Straftatbestände (z.B. Korruptionsdelikte, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Rechtsbeugung etc.) ausschließlich oder überwiegend von Amtsträgern begangen werden können.
Gerne möchte ich Sie auf meine vor kurzem gegebene Antwort auf diese Frage hier bei Abgeordnetenwatch vom 11.01.2023 verweisen: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/mehrdad-mostofizadeh/fragen-antworten/kann-ich-als-anwaerter-der-in-der-gkv-versichert-ist-die-beihilfe-beantragen
und ergänzen, dass wir hinsichtlich des Umsetzungsdatums noch nichts Neues sagen können.
Erste Gespräche mit den beteiligten Ministerien haben wir dazu bereits geführt.