
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren auch zahlreiche Verbesserungen für Beschäftigte beschlossen, die keine Beamten sind
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren auch zahlreiche Verbesserungen für Beschäftigte beschlossen, die keine Beamten sind
Eine Ungleichheit besteht nicht. Der § 94 SGB XII gilt für Beamte wie für Nicht-Beamte. Für alle gilt, dass ein Rückgriff auf die Kinder pflegebedürftiger Eltern, welche SGB XII-Leistungen bezogen haben, erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro erfolgt.
Eine zunehmende Spezialisierung von Berufsbildern wird weiter dazu führen, dass es in Zukunft immer weniger Beamte des einfachen Dienstes geben wird.
Gleichwohl ist vorgesehen, dass, auch wenn das Gesetz erst im kommenden Jahr beschlossen wird, alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen ab dem Jahr 2021 erhalten sollen.
Die Jahressonderzahlung an Beamtinnen und Beamte wird in das Grundgehalt monatlich eingerechnet.
Diese lässt sich nicht einfach beantworten, denn es kommt immer auch auf die Persönlichkeit des Einzelnen an, ob der Staatsdienst eine gute Wahl ist.