Antwort 19.12.2022 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.
Klar ist: Eine Beweislastumkehr im Disziplinarrecht wird es nicht geben. Darin sind wir uns als Bundesregierung einig.
Die Unterstellung von Radikalismus dient nicht der Konsensfindung und führt nicht weiter. Ich selbst trete für mehr Demokratie und mehr Meinungsfreiheit ein.
Gleichwohl bleibe ich aber dabei, dass Menschen, die an den Montags-Demonstrationen teilnehmen, immer darauf achten sollten, mit wem sie „spazieren“.
Mir sind keine Parteimitglieder bekannt, die "zu starke rechtsextremistische Tendenzen" aufweisen würden.