Antwort 10.11.2023 von Mahmut Özdemir SPD
Als Teil der Bundesregierung kann ich mich generell nicht zu Verbotsüberlegungen äußern, da ansonsten die Wirksamkeit behördlicher Maßnahmen gefährdet ist.
Als Teil der Bundesregierung kann ich mich generell nicht zu Verbotsüberlegungen äußern, da ansonsten die Wirksamkeit behördlicher Maßnahmen gefährdet ist.
die Entscheidung, das BGE ins das Programm der LINKEN aufzunehmen, war äußerst knapp und bleibt umstritten. Ich selbst spreche mich gegen eine Aufnahme in unser Programm aus.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de
Sehr geehrter Herr N.,
Sie haben über das Internetportal „abgeordnetenwatch“ eine Anfrage an mich gerichtet. Ich möchte mich dafür bedanken.