Antwort 10.11.2023 von Guido Görtz CDU
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Grundsätzlich gilt: Hat man ein Problem, dann lässt sich dieses in der Regel nicht verbieten. Inhaltliche Auseinandersetzung ist gefragt-gesamtgesellschaftlich!
Geltendes Recht muss eingehalten werden