Antwort 22.04.2024 von Marco Buschmann FDP
Der bisher im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankerte Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) aufgegeben.
Der bisher im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht verankerte Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) aufgegeben.
Wir haben aber die Hinweise, dass dies womöglich unzureichend klargestellt ist, sehr ernst genommen und das Gesetz vor dem Beschluss so eindeutig nachgeschärft, dass die Gefahr keinesfalls besteht.
die Frage der Staatsangehörigkeit ist nicht isoliert von den Rahmenbedingungen der Migrationspolitik bzw. vom Migrationsgeschehen zu betrachten.