
ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können
ieraus folgt, dass Beamtinnen und Beamte in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2023 bis zu 30 Arbeitstage pro Kind und maximal 65 Arbeitstage im Jahr Sonderurlaub zur Betreuung von kranken Kindern beantragen können
Der Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition enthält zum Thema pauschale Beihilfe keine Aussage, weshalb es nicht zu den aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zählt
Ja, für eine verfassungsgemäße Besoldung der Berliner Beamtinnen und Beamten werde ich mich einsetzen.
Grundsätzlich ist es so, dass es in Deutschland kein einheitliches Beamtenrecht gibt. Aufgrund der föderativen Struktur Deutschlands regeln die Länder ihr Beamtenrecht einschließlich der Bezahlung ihrer Bediensteten und der Sicherung in Krankheits- und Pflegefällen in eigener Zuständigkeit.
Zu unserem Konzept der Bürgerversicherung gehört, dass bisher Privatversicherte wählen können, ob sie in die Bürgerversicherung wechseln oder weiterhin privat versichert sein möchten.