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Das Weisungsrecht des Justizministerium gegenüber der Staatsanwaltschaft muss eingeschränkt werden. Denn die Weisungen sollen nur dann erlaubt werden, wenn die Entscheidungen der Staatsanwaltschaft offensichtlich rechtsfehlerhaft oder ihr Ermessen nicht oder fehlerhaft in Anspruch genommen werden.
Ich bin davon überzeugt, dass unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte grundsätzlich politisch unabhängig arbeiten. Die von Ihnen geschilderten Einzelfälle enthalten schwerwiegende Vorwürfe, die ich nicht überprüfen kann. Ich bitte Sie, entsprechende Nachweise den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben.
Die deutsche Staatsanwaltschaft ist bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz gebunden und damit insbesondere an das Legalitätsprinzip und das Gebot der Objektivität.
Grundsätzlich ist eine gewissen Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwaltschaften nicht zu beanstanden. In Fällen, in denen der Justizminister selbst betroffen ist, verbietet sich natürlich eine Weisung bzgl. des Verfahrens.
ich bleibe bei meiner Haltung aus der Antwort zuvor. Ich kann darin keine Benachteiligung sehen.