
(...) Das Bundesfernstraßenmautgesetz legt fest, dass die Mauteinnahmen dem Verkehrshaushalt zugeführt und zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden sollen. (...)
(...) Das Bundesfernstraßenmautgesetz legt fest, dass die Mauteinnahmen dem Verkehrshaushalt zugeführt und zweckgebunden für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur für die Bundesfernstraßen verwendet werden sollen. (...)
(...) Das grundsätzlich begrüßenswerte Ziel zur einheitlichen Anwendung des „ausgewogenen Ansatzes“ zur Verminderung von Lärmproblemen im Flughafenumland bedarf einer gleichwertigen Würdigung aller darin vorgesehener Elemente und nicht einer einseitigen Fokussierung auf operationelle Betriebsbeschränkungen. Leider zeichnet sich ab, dass die Forderung Deutschlands nach einer „Richtlinie“ als Rechtsform nicht durchzusetzen ist, der auf die individuelle Situation vor Ort Rücksicht nimmt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie sich auf das Dialogpapier der SPD-Bundestagsfraktion zum Luftverkehr beziehen, das ich als Autor, hier aber vorrangig für den Bereich Energie, mitverfasst habe. Das Dialogpapier im Bereich des Luftverkehrs richtete sich an Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland sowie an Verbände und Bürgerinitiativen, die sich mit dem Thema Luftverkehr und seine Folgen beschäftigen. Unser Ziel war es, die Meinungen aller an einem konstruktiven Dialog Interessierten in unsere politische Meinungsbildung in der SPD- Bundestagsfraktion einzubinden. (...)
(...) Ihnen antworte ich gerne: Den Aussagen meines geschätzten Abgeordnetenkollegen Ludwig Burkardt, finanzpolitischer Sprecher im Landtag von Brandenburg, widerspreche ich nicht: Denn ausgeschlossen werden kann das selbstverständlich nicht. Hoffe jedoch, dass es nach der Eröffnung von BER mit dem Betrieb des Flughafens keiner oder nur minimaler Zuführung öffentlicher Finanzmittel der Länder Brandenburg, Berlin und des Bundes für den Flughafen und die Flughafengesellschaft Berlin-Brandenburg bedarf. (...)
(...) Umso wichtiger ist es, dass sowohl die Stadt Stuttgart als auch das Land an ihrer in breitem demokratischen Konsens getroffenen Entscheidung festhalten, sich mit keinem weiteren Cent an Mehrkosten jedwelcher Höhe zu beteiligen. Wer wie jetzt von einzelnen Mitgliedern des Aufsichtsrates verlautbart, Mehrkosten durch die Schlichtung als "Lametta" bezeichnet, das eben von den "Bestellern" selbst bezahlt werden müsse, hat weder das Projekt noch dessen sicherheitstechnische und funktionale Anforderungen. (...)