
Damit schützt das Betreuungsrecht das Selbstbestimmungsrecht
Damit schützt das Betreuungsrecht das Selbstbestimmungsrecht
Eine Entpathologisierung wurde bisher im neuen ICD11 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeregt; diese Vorgaben müssen in Deutschland noch umgesetzt werden, weisen aber bereits in eine wünschenswerte Richtung.
Ich halte eine Überarbeitung des aktuell geltenden TSG für dringend notwendig, habe bezüglich des Selbstbestimmungsgesetzes der Ampel aber starke Bedenken.
In unserer Gruppe kommen wir zu dem Ergebnis, die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid nur bei Einhaltung eines Schutzkonzeptes zu erlauben. Wer Suizidhilfe durch den Arzt seines Vertrauens erhält, der im Ausnahmefall handelt, kommt ohne dieses Schutzkonzept aus. Ohne ein solches Schutzkonzept wären Menschen den Organisationen, die wirtschaftliche Interessen in der Suizidhilfe haben und dies über Vereinsorganisationen verschleiern, eben schutzlos ausgeliefert.