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Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Hierin sind neue Regeln zur Wohngemeinnützigkeit festgelegt worden. Darüber hinaus wurden auf Fachebene Neuregelungen zu weiteren Gemeinnützigkeitsaspekten diskutiert
Einen Ausschluss einzelner Interessensverbände aus dem gesellschaftlichen Diskussionsprozess halten wir zur Erreichung der großen Aufgabe der nachhaltigen Transformation der Landwirtschaft nicht für förderlich.
Diese Entscheidung hat nichts mit einer „SED erinnernden Praxis“ zu tun oder mit Parteien, sondern mit geltenden steuerrechtlichen Vorgaben und Gesetzen