Frage von Philipp K. • 15.07.2023

Antwort von Rolf Mützenich SPD • 26.07.2023
Die Impfpflicht dient vorrangig der Aufrechterhaltung der personellen Einsatzbereitschaft und damit der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte
Die Impfpflicht dient vorrangig der Aufrechterhaltung der personellen Einsatzbereitschaft und damit der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte
Ich stehe zu meiner Zustimmung, für die ich mich zum damaligen Zeitpunkt nach bestem Wissen und Gewissen und nach sorgfältiger Abwägung entschieden habe
Mit einer Impfpflicht hätten wir meiner Meinung nach bereits zu einem früheren Zeitpunkt weitestgehend dauerhaft alle freiheitsbeschränkenden Maßnahmen aufheben können, ohne die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems in Kauf nehmen zu müssen
Genauso richtig war es dann jedoch auch, die Impfpflicht wieder aufzuheben, als sich das Infektionsgeschehen und die Immunitätslage veränderte.
Ich sehe es heute differenzierter.