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Dietmar Nietan
SPD
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Frage von Marc W. •

Wie stehen Sie zu Ihrer Zustimmung zur Einrichtungsbezogenen Impflicht heute - werden Sie einem Untersuchungsausschuss zustimmen?

Viele Menschen in meinem Umfeld sind durch die Einrichtungsbezogene Impfpflicht zur Impfung gegen das Corona Virus vom Staat gezwungen worden! Einige haben sich dem Druck gebeugt und haben Nebenwirkungen durch diese Impfung erlitten oder mussten den Arbeitsplatz wechseln.
Wie bewerten Sie Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz heute? Übernehmen Sie Verantwortung für die Menschen die dadurch an ihrer Gesundheit geschädigt wurden und werden Sie einer Aufarbeitung dieser Zeit zustimmen - zum Beispiel einem Untersuchungsausschuss?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail.

Mir ist bewusst, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht für einige Betroffene persönliche Härten mit sich gebracht hat. Für jeden Einzelfall ist das sehr zu bedauern. Ich stehe jedoch zu meiner Zustimmung, für die ich mich zum damaligen Zeitpunkt nach bestem Wissen und Gewissen und nach sorgfältiger Abwägung entschieden habe. Ihre Frage, ob ich die Verantwortung dafür übernehme, kann ich eigentlich nur mit einer Gegenfrage beantworten: und wie sieht es mit der Verantwortung für diejenigen oftmals bereits geschwächten Personen aus, die durch ungeimpftes Pflegepersonal angesteckt worden wären, mit möglicherweise drastischen Folgen für Gesundheit und Leben?

Das Bundesverfassungsgericht hat im Übrigen am 27.4.2022 Beschwerden gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen und Folgendes festgehalten: "Der Gesetzgeber hat im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten." (https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-042.html)

Einen Untersuchungsausschuss halte ich nicht für notwendig.

Menschen, bei denen nach der Covid-Impfung schwere, anhaltende Nebenwirkungen aufgetreten sind, brauchen natürlich Unterstützung! Sie haben in schweren Fällen auch Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Dass die Corona-Maßnahmen wie Schließungen, Lockdown und Kontaktbeschränkungen sehr viele Härten für zahllose Menschen mit sich gebracht haben, ist unbestritten. Es wurde seitens der Politik nach Kräften versucht, die entstandenen Härten so gut wie möglich abzufedern. Selbstverständlich ist es richtig, zu reflektieren, was im Nachhinein vielleicht auch anders zu bewerten wäre als damals im konkreten Moment. Bedenken Sie jedoch: Die Corona-Pandemie hat die gesamte Gesellschaft und eben auch die Politik vor massive, bis dahin unbekannte Herausforderungen gestellt. Für mich und die absolute Mehrheit meiner Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag war bei allen zu treffenden Entscheidungen stets der bestmögliche Schutz von Gesundheit und Leben der Bevölkerung das ausschlaggebende Argument.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan, MdB

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