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(...) Zunächst möchte ich meinem Schreiben vorausschicken, dass die Auslegung der Rentengesetze und ihre Anwendungen im Einzelfall den zuständigen Rentenversicherungsträgern und im Streitfalle den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit obliegen. Ich bin von meiner Aufgabenstellung her nicht befugt, die Entscheidungen dieser Stellen im Einzelfall abzuändern oder aufzuheben. (...)

(...) Erstens muss die sogenannte Mütterente endlich in Ost und West gleich bewertet und unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes drei Jahre betragen! (...)

(...) Bei den Mütterrenten bislang nicht. Ich sehe hier aucIch sehe hier auch nichtn das Prinzip der Anrechnung durchbricht. (...)

(...) Ihr Sinn und Zweck ist es, Menschen in Not ein menschenwürdiges Leben weiter zu ermöglichen. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. (...)