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Es ist internationaler Standard, dass Repräsentantinnen und Repräsentanten des Staates bei öffentlichkeitswirksamen Anlässen - wie zum Beispiel Bild- und Fernsehterminen oder beim Zusammentreffen mit Staatsgästen – beispielsweise Termine bei einer Friseurin oder einem Friseur wahrnehmen können.
Dass nachgeordnete Behörden der Fachaufsicht eines Ministeriums unterliegen, hat gute - insbesondere auch demokratietheoretische - Gründe. Denn es ist im Sinne der Demokratie, dass für politische Entscheidungen auch politische Verantwortung übernommen wird, regelmäßig durch die Ministerin oder den Minister. Weicht sie dabei von den möglichst wissenschaftsbasierten Empfehlungen ihrer nachgeordneten Behörde ab, sollte nachvollziehbar sein, wann und mit welcher Begründung dies der Fall ist.