Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Die zentralen Einwanderungsmöglichkeiten bestehen entweder als Familienangehörige oder als Arbeitskraft. In besonderen Härtefällen (z.B. wenn die Mutter pflegebedürftig ist), können auch erwachsene Kinder nach Deutschland einreisen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Inkrafttreten wird die neue Regelung am 1. Tag des siebten Monats nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Dies wird zeitnah geschehen, sodass die neue Regelung im ersten Quartal 2024 wirksam wird.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Es ist aus meiner Sicht klar, dass auch Menschen, die z.B. mit einer Beschäftigungsduldung in Deutschland Fuß fassen, Teil dieser Gesellschaft werden und eine Perspektive zur Einbürgerung haben sollten

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 27.07.2023

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ab Geburt sind tatsächlich volle 8 Jahre Voraufenthalt der Eltern und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis notwendig. Ich setze mich dafür ein, diese Frist auf 5 Jahre zu senken, damit mehr Kinder von Geburt an die Staatsangehörigkeit besitzen und sich nicht erst in ihrem Geburtsland einbürgern lassen müssen.

Portrait von Konstantin von Notz
Antwort von Konstantin von Notz
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 22.11.2023

Der formalen Bindung zu einem Menschen durch eine Ehe kann gesetzgeberisch insofern gut Rechnung getragen werden, als dass dieser Bindung rechtssicher dokumentiert werden kann und eine Ehe auf Dauer angelegt ist. Sonstige (Liebes-)beziehungen sind gesetzestechnisch in der Regel schwieriger zu fassen und lassen sich auch in vielen Fällen schon aus dem Grund nicht mit einer Ehe gleichsetzen, als dass sie kurzlebiger sein können und auch keinen besonderen Schutz durch die Verfassung erfahren, wie er in Art. 6 GG geregelt ist.

Portrait von Adis Ahmetović
Antwort von Adis Ahmetović
SPD
• 08.06.2023

Die Entscheidung über ihre Aufenthaltserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Behörde und hängt auch von den konkreten Einzelheiten Ihrer Situation ab.

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