Antwort 10.02.2025 von Siegmar Heß CDU
Artikel 140 GG ist eine sinnvolle Regelung, die Bestand haben soll.
Artikel 140 GG ist eine sinnvolle Regelung, die Bestand haben soll.

Ich bin mir hier unsicher über die Zielgerichtetheit. Ein Verbotsverfahren scheint mir akuter.
Meiner Meinung nach ist der richtige Umgang mit der AfD, die Verfassungsmäßigkeit der Partei durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.
Die Geschlechterverschiedenheit ist eines der konstituierenden Merk- male des durch das Grundgesetz gedeckten Ehebegriffs.