Antwort 16.03.2026 von Andrea Lindlohr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Nein zur Gesetzesänderung hätte den Vertrag mit Palantir nicht aufgehoben.
Ein Nein zur Gesetzesänderung hätte den Vertrag mit Palantir nicht aufgehoben.
Moderne Gefahren erfordern moderne Instrumente – mit klaren rechtsstaatlichen Leitplanken.
Der Landtag hat allerdings nicht über einen konkreten Anbieter wie beispielsweise Palantir abgestimmt, sondern ausschließlich über die gesetzlichen Voraussetzungen für den Einsatz einer Analysesoftware im Allgemeinen.