Antwort 29.07.2025 von Wilhelm Korth CDU
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Die Kornweihe ist in NRW streng geschützt und darf nicht bejagt werden. Möglichkeit von Schutzprojekten sind zu überprüfen.
Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf verschiedene Maßnahmen für den Tierschutz in der Landwirtschaft verständigt. Diese gilt es in der vor uns liegenden Wahlperiode konsequent und zügig umzusetzen.