Werden Sie in der Opposition den in der Ampelkoalition vorhandenen Gesetzesentwurf zum Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung bei Milchkühen wieder aufgreifen beziehungsweise einreichen?
Sehr geehrter Herr Banaszak,
vielen nicht bekannt ist die ganzjährige Anbindehaltung bei Milchkühen noch immer nicht verboten obwohl sie als tierquälerische Haltung gilt und gegen das deutsche Tierschutzgesetz das Bewegungsfreiheit für Weidetiere vorsieht verstößt. In anderen Ländern gibt es bereits dieses Verbot. Wird Ihre Partei die als Gründungssäule auch den Tierschutz hatte sich wieder diesbezüglich engagieren und einen Gesetzesentwurf einreichen?
Sehr geehrte Frau T.,
vielen Dank für die Frage.
Beim Tierschutz klafft zwischen dem im Grundgesetz festgelegten Auftrag und der Wirklichkeit grundsätzlich eine große Lücke. Diese zeigt dich besonders deutlich bei der Anbindehaltung von Tieren.
Die Anbindung von Tieren über einen längeren Stunden-/Tageszeitraum hinweg – egal ob ganzjährig, halbjährig oder ökologisch – ermöglicht keine artgemäße Bewegung im Sinne und schränkt nahezu alle gesetzlich geschützten Grundbedürfnisse stark ein. Wir Grünen vertreten daher die Auffassung, dass jeglichen längere Anbindung von Tieren nicht akzeptabel ist.
Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes in der vergangenen Legislatur wollten wir diese und weitere tierquälerische Praktiken beenden. Durch das Ende der Dreier-Koalition konnten wir die Novelle leider nicht mehr verabschieden.
Wir Grünen werden uns auch aus der Opposition heraus mit aller Kraft für mehr Tierschutz einsetzen!
Mit freundlichen Grüßen
Team Banaszak

