Frage von Horst E. • 22.06.2023

Antwort ausstehend von R. Alexander Lorz CDU
Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu Beunruhigungen und zu zusätzlichem Aufwand führen. Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden.
Ihre Frage bezieht sich allerdings auf Wandertage, die einen hohen Aufwand für Hessen Forst erfordern.
Sehr geehrter Herr E.,