Frage von Hans-Günter M. • 30.10.2022

Antwort ausstehend von Olaf Scholz SPD
Rahmendaten der Härtefallhilfen für Privathaushalte finden sie auch auf der Seite des BMWK:
Ich teile Ihre Auffassung, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger von der Energiepreisbremse profitieren sollten, auch jene, die nicht über eine Gas- oder Fernwärmeheizung verfügen, denn auch für sie steigen die Heizkosten.
Die Energieversorger sind dazu verpflichtet ihre Erhöhung sachlich zu begründen und vor dem Bundeskartellamt offen zu legen.