Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Reinhold Hilbers
Antwort ausstehend von Reinhold Hilbers CDU
Das Bild zeigt Jasper Balke ab dem Oberkörper in einem roten Pullover, im Hintergrund sind Häuser und eine Straße zu sehen.
Antwort 21.06.2023 von Jasper Balke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 06.09.2022 von Thorsten Frei CDU

Ihr Minijob in Deutschland reicht aus, damit Sie in den Genuss der Energiepauschale kommen. Voraussetzung dafür ist lediglich, dass Sie diesen am 1. September 2022 aktiv ausgeübt haben.

Antwort 08.09.2022 von Josip Juratovic SPD

Die Energiepreispauschale setzt voraus, dass man in einem bestehenden Arbeitsverhältnis steht oder Lohnersatzleistungen empfängt (wie z.B. das auch von Ihnen genannte Krankengeld). Ist das nicht der Fall, so findet leider keine Auszahlung der Energiepreispauschale statt.

Portrait von Sabine Dittmar
Antwort 08.09.2022 von Sabine Dittmar SPD

Als ehemaliger Landesbeamter des Freistaates Bayern gehören sie damit nicht zur Empfängergruppe dieser Einmalzahlung des Bundes. Kompetenzrechtlich kann der Bund diese Zahlung an Landesbeamte nicht leisten.

Antwort 08.09.2022 von Josip Juratovic SPD

Sobald Sie im Jahr 2022 beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf die Energiepreispauschale. Da Sie im September jedoch in keinem Arbeitsverhältnis stehen, wird die Auszahlung über die Einkommensteuererklärung abgewickelt und nicht direkt über einen Arbeitgeber.