Neben Sofortmaßnahmen im Winter 2022 haben wir im Juni das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetz und das Versorgungsverbesserungsgesetz verabschiedet, das etwa Bevorratungspflichten von Medikamenten und Arzneimitteln für die Hersteller, ein Frühwarnsystem für Engpässe und viele weitere Maßnahmen vorsieht.
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Zusammengefasst ist eine Korrektur von einzelnen Informationen innerhalb von Dokumenten zur rechtlichen Dokumentation der Behandlung also insbesondere auch zum Schutz der Patient*innen nicht möglich, um missbräuchliche Bearbeitung der Behandlungsdaten durch die Leistungserbringer zu unterbinden und einen Nachweis von Behandlungsfehlern zu ermöglichen
Digitalisierung bietet enorme Chancen für eine bessere Gesundheitsversorgung. Besonderer Datenschutz ist hierfür bindend, sowie ein Opt-out bei Sorge um Risiken
Eine weitergehende Lockerung und Legalisierung lehne ich im Hinblick auf die bisher vorliegenden, wissenschaftlich nachgewiesenen gesundheitlichen Risiken (z.B. Schizophrenie, Depression oder Angststörungen als Folge des Konsums) und die Spätfolgen (z.B. auf ungeborene Kinder sowie das Erkranken an bestimmten Krebsformen) ab.