Antwort 14.03.2024 von Johann Saathoff SPD
Es ist natürlich schwer, zu dieser Frage eine Aussage zu treffen.
Es ist natürlich schwer, zu dieser Frage eine Aussage zu treffen.
Ist erhebliches Vermögen vorhanden, das auch verfügbar ist (z. B. Kontoguthaben, Bargeld), ist dies vorrangig zur Deckung des Lebensunterhalt einzusetzen.
Ich verweise Sie hiermit höflich auf meine vorherige Antwort.
Die Voraussetzung für die Auszahlung eines Klimageldes ist zunächst ein technischer Zahlungsmechanismus, welcher Direktzahlungen an Privatpersonen ermöglicht.