(...) Wie sie selbst geschrieben haben, liegt ihnen dazu eine Antwort vor, die die Meinung der SPD-Abgeordneten, bzw. Kandidatinnen und Kandidaten zum neuen Landtag darstellt. (...)
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(...) ich bleibe dabei: Ich halte die rheinland-pfälzische Rechts- und Gesetzeslage für praktikabel, ausgewogen und ausreichend. Ich sehe hier keinen Veränderungsbedarf. (...)
(...) Das Nichtraucherschutzgesetz Rheinland-Pfalz sieht die Einführung und Umsetzung des Nichtraucherschutzes in den folgenden Bereichen vor: Öffentliche Verwaltung, Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Schulen, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Gaststätten, Universitäten, Fachhochschulen, Einrichtungen der Erwachsenenbildung, Theater, Kinos, Museen und Sportstätten. In den rauchfreien Einrichtungen besteht ein Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten; es gilt für Gebäude und im Hinblick auf den besonderen Schutz junger Menschen in Einrichtungen der Jugendhilfe und im Schulbereich auch für das zu den Einrichtungen gehörende Freigelände. (...)