Antwort 14.07.2022 von Ska Keller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Fristverlängerung bei den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie kann es nur geben, wenn die anhaltende Verdreckung unseres Wassers endlich beendet wird
Eine Fristverlängerung bei den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie kann es nur geben, wenn die anhaltende Verdreckung unseres Wassers endlich beendet wird
Ich kann ihre Verwunderung nachvollziehen und möchte Ihnen die Gründe darlegen, die zu diesen Entscheidungen geführt haben.
Streuobstwiesen sind als „gefährdete“ Räume in der „Roten Liste“ geführt, deshalb müssen wir sie ganz besonders fördern und erhalten.
Wir wollen nicht, dass Waldflächen für Windenergieanlagen abgeholzt werden.
Wir unterstützen einen ökosystembasierten Ansatz für die Bewirtschaftung geschützter Arten, der die lebenswichtige Rolle von Seevögeln anerkennt