Frage von volker D. • 14.03.2022

Antwort von Jan Plobner SPD • 22.03.2022
ich sehe die Zuständigkeit entsprechend zugehöriger Verordnung zunächst bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land
ich sehe die Zuständigkeit entsprechend zugehöriger Verordnung zunächst bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nürnberger Land
Deshalb werden wir stetig Industrieflächen im Saarland entwickeln, damit stets ein ausreichend großes Angebot für alle Bedarfe verfügbar ist.
Es wird deutlich, dass es im Winter 2021/22 bis Anfang Februar keine erhöhten Fundzahlen gab und dass die Masse der Totfunde von Trottellummen im Februar 2022 auftrat
Es ist nicht so einfach Wirkung und Verursacher gerichtsfest zu dokumentieren.