Entscheidend ist nicht die Wählerzahl einer Partei, sondern ob die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot gerichtsfest belegt sind.
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Eine Zusammenarbeit mit der AfD als einer als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuften Partei ist für mich nicht vorstellbar.
Unser Ziel muss es sein, Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern. Eine starke Demokratie lebt davon, dass sie Extremismus entschlossen entgegentritt und zugleich die Ursachen für politische Unzufriedenheit ernst nimmt.
Eine wehrhafte Demokratie muss entschlossen handeln, darf sich dabei aber nicht selbst schwächen. Deshalb halte ich auch aus parlamentarischer Verantwortung heraus eine politische Antwort für entscheidend.
Ich unterstütze die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durch den Deutschen Bundestag nicht. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich es für juristisch nicht erfolgversprechend und politisch kontraproduktiv
Hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens halte ich es für geboten, zunächst die ausstehenden Verfahren im Zusammenhang mit der Einstufung durch das BfV abzuwarten.