Wäre ein AfD-Verbotsverfahren austricksbar und würden Sie erwägen, davon Gebrauch zu machen?
Sehr geehrter Herr Brandner,
vielleicht finden Sie die Zeit, mir folgende zwei Fragen zu beantworten:
1. Was passiert mit den Abgeordnetenmandaten im Falle eines AfD-Verbots? Macht es einen Unterschied, ob jemand direkt gewählt oder über eine Landesliste eingezogen ist?
2. Sollten bei 1. die Mandate nichtig werden: Was passiert, wenn in Erwartung eines AfD-Verbots einen Tag vor der Urteilsverkündung Abgeordnete aus Partei (und ggf. Fraktion) austreten: Würden Sie dann einem persönlichen Mandatsentzug entgehen und fortan fraktionslos im Parlament sitzen? Spielte es hierbei eine Rolle, ob die Betroffenen direkt oder über eine Landesliste gewählt worden waren?
Ich bedanke mich vorab für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias N.