
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
die Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes soll die Mehrstaatigkeit für alle Bürger*innen ermöglichen. Dementsprechend wird bei Antrag auf eine weitere Staatsbürgerschaft keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt.
Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.
Im Rahmen dieser Novelle ist bei bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die Möglichkeit zur Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit (auch für Bosnien-Herzegowina) geplant.
Die Staatsangehörigkeitsreform steht in unserem Koalitionsvertrag und alle Ampel-Parteien haben die Mehrstaatigkeit bereits in ihren Wahlprogrammen gefordert.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat.
Der deutsche Pass soll Ansporn für Integrationsleistung sein und kein Dokument zur freihändigen Vergabe werden