Wir planen die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit, neben der erworbenen deutschen Staatsangehörigkeit, zu legalisieren
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mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden. Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich keine juristische Beratung zu einem Einzelfall anbieten kann und würde Sie bitten, Ihren Fall in der Einbürgerungsbehörde überprüfen zu lassen.
Wenn Sie die türkische Staatsbürgerschaft annehmen, nachdem die Staatsangehörigkeitsreform in Kraft tritt, so behalten Sie dann die deutsche Staatsangehörigkeit und sind somit Doppelstaatler.
Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.
Sehr geehrte Frau R.,