Hakan Demir
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Frage von Alex S. •

Guten Tag Herr Demir, Wird die Zeit für verheiratete Personen beim neuen Einbürgerungsgesetz auf zwei Jahre herabgesetzt wenn der Ehepartner bereits schon mehrere Jahre zuvor in der EU gewohnt hat?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ehe- und Lebenspartner:innen können auch mit eingebürgert werden, wenn sie noch keine acht (nach derzeitiger Regelung) bzw. fünf (nach neuer Regelung) Jahre in Deutschland leben.

Generell hat der / die Ehepartner:in unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bei mindestens zwei Jahre bestehender Ehe bereits nach drei Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland einen Einbürgerungsanspruch. Das ist bisher auch schon rechtliche Lage. Eine Senkung dieser Voraufenthaltszeit in Deutschland ist bisher (noch) nicht geplant.

Wir sind aber noch in den Beratungen und werden noch weitere Änderungen vornehmen. Ein erster Gesetzesentwurf ist für Anfang 2023 angedacht, Mitte nächsten Jahres soll das Gesetz umgesetzt sein.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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