Antwort 15.12.2023 von Martin Gerster   SPD
Erst wenn ein Kabinettsbeschluss vorliegt und als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, beginnt das parlamentarische Verfahren.
Erst wenn ein Kabinettsbeschluss vorliegt und als Regierungsentwurf dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, beginnt das parlamentarische Verfahren.
ich habe Ihnen eben eine Antwort auf die zweite Frage von Ihnen geschrieben.
Bisher wurden diese Abschlüsse der Tarifbeschäftigen immer auch 1:1 auf die Beamten übertragen!
Meine Kollegen und ich werden uns im Ausschuss für Haushalt & Finanzen für die zeit- und wirkungsgleiche Umsetzung der Tarifergebnisse aussprechen.
