Antwort 26.09.2025 von Tiemo Wölken SPD
Insofern ist es richtig, dass das Thema vom Gesetzgeber behandelt und zudem das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurde.
Insofern ist es richtig, dass das Thema vom Gesetzgeber behandelt und zudem das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wurde.
So hat die Unionsfraktion bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 23. Februar 2024 gegen das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften gestimmt (Cannabisgesetz).
Bezüglich der Rechtskonformität der Legalisierung von Cannabis gibt es berechtigte Zweifel.
Klar ist auch: Es braucht ausreichend Personal an den Gerichten. Auf Bundesebene haben wir bereits die Anzahl der Senate am Bundesgerichtshof erweitert.