Die AfD hat sich in all ihren Teilen stetig radikalisiert und zu einer offen rechtsextremen Partei entwickelt. Der Verfassungsschutz beobachtet zu Recht.
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Antwort 24.10.2023 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Thomas Losse-Müller SPD
Antwort ausstehend von Niclas Dürbrook SPD
Antwort 17.10.2023 von Christoph de Vries CDU
Die Abgeordneten von Parteien politischer Mitbewerber der AfD sollten insofern ein solches Verbotsverfahren nicht und schon gar nicht proaktiv initiieren, weil sonst der Eindruck entstünde, dass damit ein unliebsamer politischer Konkurrent beseitigt werden solle.
Antwort 16.10.2023 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Parteiverbotsverfahren hat zum Schutz der Demokratie hohe Hürden, der Ausgang kann daher nicht vorhergesagt werden. Wir müssen der AfD politisch begegnen.
Antwort 17.10.2023 von Johannes Fechner SPD
Ich verfolge mit Interesse das Vorgehen meines Kollegen Marco Wanderwitz oder auch Einschätzungen wie etwa das Gutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Noch bin ich mir nicht sicher, ob deren Ergebnisse und Vorschläge ausreichen, um mit Aussicht auf Erfolg ein Verbotsverfahren für die AfD einzuleiten