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Bestehen im Einzelfall berechtigte Zweifel an einem tatsächlichen Aufenthalt der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person am angegebenen Wohnort (etwa wegen Postrückläufern, anonymen Anzeigen, Mitteilung durch andere Behörden oder Dritte (Vermieter, Arbeitgeber), fehlende Reaktion auf Schreiben, Nichtteilnahme an vereinbarten Maßnahmen u.a.) stehen den Jobcentern zur Überprüfung der Angaben verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Es ist nicht sinnvoll, eine allgemeine Verurteilung der mehr als 150 Auslandshandelskammern (AHK), Delegationen und Repräsentanzen vorzunehmen
Für eine zweckgebundene Abgabe anstelle einer Steuer existiert bisher aber kein einziger Vorschlag, der europarechtskonform umsetzbar wäre. Problematisch wäre, dass diese Abgabe immer auch auf importiertes Fleisch aus dem Ausland erhoben werden müsste, ausländische Betriebe im Gegenzug aber nicht von Investitionsförderungen in höhere Tierhaltungsstandards profitieren würden. Das BMEL konnte hierzu bislang kein Konzept vorlegen.
Die Außenhandelskammern sind ein sehr wichtiger Bestandteil der Außenwirtschaftspolitik der Bundesregierung.
Ein Streik ist ein gesetzlich zulässiges Arbeitskampfmittel einer Gewerkschaft zur Durchsetzung arbeitsrechtlicher Forderungen, z. B. Lohnerhöhungen oder Arbeitszeitverkürzung