Antwort 28.07.2026 von David McAllister CDU
Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Ebenso gilt das für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Beide Anliegen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Der Schutz der Privatsphäre ist ein hohes Gut. Ebenso gilt das für den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Beide Anliegen müssen sorgfältig abgewogen werden.
Mir ist es wichtig, den Schutz von Kindern sicherzustellen und eine effektive Strafverfolgung zu erreichen.
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de.
Private Nachrichten müssen geschützt bleiben, zugleich müssen Kinder und Jugendliche wirksam vor Missbrauch und digitaler Ausbeutung geschützt werden. Entscheidend ist daher, ob die Regelungen zielgenau, verhältnismäßig und technisch sicher ausgestaltet sind.