
Auch für Rentner:innen gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen sowie deutliche Rentenerhöhungen.
Auch für Rentner:innen gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen sowie deutliche Rentenerhöhungen.
die IAP ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, bei der er bis zu 3000.- steuer- und abgabenfrei bis Ende 2024 an seine Arbeitnehmer auszahlen kann.
Auf die Bundesbeamten muss der Tarifabschluss noch durch ein Übertragungsgesetz übertragen werden, welches derzeit ausgearbeitet wird.
Auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen sowie deutliche Rentenerhöhungen.
Seit dem 01.01.2020 sind Kinder ihren Eltern erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von € 100.000,00 zum Unterhalt verpflichtet. Zuvor gab es diese Grenze nicht, es kam lediglich auf den Selbstbehalt an.
Eine Übertragung einzelner Tarifabschlüsse, wie bei der Pension der Beamten, sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor.