Antwort 05.12.2023 von Johann Saathoff SPD
Bei der von Ihnen angesprochenen Veranstaltung handelt es sich um eine Fraktionsveranstaltung, bei der allein die veranstaltende Fraktion über die Zusammensetzung des Podiums entscheidet.
Bei der von Ihnen angesprochenen Veranstaltung handelt es sich um eine Fraktionsveranstaltung, bei der allein die veranstaltende Fraktion über die Zusammensetzung des Podiums entscheidet.
Inzwischen habe ich einen Text fertiggestellt und ihn einem Vizepräsidenten des Bundestages übermittelt. Er kann noch Änderungen daran vornehmen und dann müssen wir Unterschriften sammeln.
Sehr geehrte Frau M.,
Ich bin ziemlich sicher, dass wir diese möglichen Mittel noch nicht alle genutzt haben.
Leider ist die AfD-Fraktion aufgrund ihrer Größe (oder der mangelnden Größe) nicht antragsberechtigt, wenn eine abstrakte Normenkontrolle nötig wäre.