Die Kommission hat vorgeschlagen, anstelle der „Rente mit 63“ eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie werden nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen, sondern können abschlagsfrei früher in Rente gehen
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Eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten ist ein langfristiger Prozess. Bis dahin sollen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Die Kommission empfiehlt, die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte zeitnah umzusetzen.
Nicht nur angesichts des demografischen Wandels und der veränderten Altersstruktur unserer Gesellschaft ist eine grundsätzliche Weiterentwicklung unseres Rentensystems unverzichtbar
Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine dieser Empfehlungen. Die Kommission hat vorgeschlagen, stattdessen eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.