Warum werden die Beamten bei der Rentenreform außen vorgelassen?
Sehr geehrter Herr S.,
die Alterssicherungskommission sieht eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbstständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen werden, als Idealbild der Alterssicherung an. Eine solche einheitliche Versicherung für alle Erwerbstätigen ist für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer, wird als gerechter empfunden und führt dazu, dass die gesetzliche Rentenversicherung als tragende Säule der Alterssicherung in unserem Land gestärkt wird.
Eine Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten ist ein langfristiger Prozess. Bis dahin sollen Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung, wie die Anhebung der Regelaltersgrenze und Änderungen der Rentenanpassung, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

