Welche Übergangsfristen sind bei der Abschaffung der "Rente mit 63" geplant und wie erklären sie die Diskrepanz zwischen dem Koalitionsvertrag (Ihr Versprechen zur Aufrechterhaltung dieser Rente) ?
Sehr geehrte Frau Bas, meine Quelle ist ihr Koalitionsvertrag mit der CDU aus 2025, d.h. ihr Wahlversprechen. Laut Gerichtsurteilen aus der Vergangenheit sind angemessene Fristen zwingend angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
H. G.
Antwort ausstehend von Bärbel Bas SPD

