Welche Übergangsfristen sind bei der Abschaffung der "Rente mit 63" geplant und wie erklären sie die Diskrepanz zwischen dem Koalitionsvertrag (Ihr Versprechen zur Aufrechterhaltung dieser Rente) ?
Sehr geehrte Frau Bas, meine Quelle ist ihr Koalitionsvertrag mit der CDU aus 2025, d.h. ihr Wahlversprechen. Laut Gerichtsurteilen aus der Vergangenheit sind angemessene Fristen zwingend angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
H. G.
Sehr geehrte Frau G.,
die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Die Empfehlungen der Kommission bilden einen Gesamtvorschlag, dessen einzelne Elemente ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Es ist ein fein austarierter politischer Kompromiss.
Die von Ihnen angesprochene Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine dieser Empfehlungen. Die Kommission hat vorgeschlagen, stattdessen eine Regelung für diejenigen zu schaffen, die lange eingezahlt haben und kurz vor der Rente aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können. Sie werden nicht mehr auf andere Tätigkeiten verwiesen, sondern können früher in Rente.
Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

