Können Sie bereits einschätzen, welche Vertrauensschutz-Zeiträume für die vorgeschlagene Änderung des Renteneintrittsalters für "Langjährig Versicherte" (von 63 -> auf 64) gelten werden?
Sehr geehrter Herr Reddig,
wir haben aufmerksam die heutige Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Rentenkommission verfolgt.
Erst einmal vorweg: Glückwünsche an die gesamte Arbeitsgruppe zu den sehr gut durchdachten und ausgewogenen Vorschlägen.
In der Konferenz sprachen Sie von angemessenen Vertrauensschutz-Zeiträumen für rentennahe Jahrgänge.
Meine Frage:
Darf man davon ausgehen, dass dieser Vertrauensschutz sowohl für "besonders langjährig Versicherte", als auch für "langjährig Versicherte" zumindest noch für das Jahr 2027 gelten wird?
Meine Frau und ich (Jahrgang 1964) haben beide bereits sehr lange geplant, nach 35 Beitragsjahren mit 63 (& 14,4% Abschlag) in Rente zu gehen und dementsprechend bereits zusätzliche Rentenpunkte erworben um die daraus resultierende Lücke zu füllen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung & Beste Grüße nach Berlin!
Lieber Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Nachricht!
Nur die abschlagsfreie Frührente ("Rente für besonders langjährig Versicherte") soll beendet werden. Frührenten mit Abschlägen ("Rente für langjährig Versicherte" nach 35 Beitragsjahren) bleiben bestehen. Auch erhöht sich hier der Abschlag nicht. Jedoch soll die Altersgrenze für diese Rentenart (bisher 63 Jahre) zeitnah auf 64 Jahre angehoben werden und danach parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze steigen (also ca. 6 Monate innerhalb von 10 Jahren). Wann genau die Anhebung von 63 auf 64 Jahre stattfindet, wird sich in der zweiten Jahreshälfte im Gesetzgebungsverfahren zeigen.
Die Kommission empfiehlt, die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte zeitnah umzusetzen. Gleichzeitig ist ihr wichtig, dass dabei ein angemessener Vertrauensschutz gewährleistet wird. Wie mögliche Übergangsregelungen im Einzelnen aussehen, wird im Gesetzgebungsverfahren festgelegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Reddig

