Können Sie bereits einschätzen, welche Vertrauensschutz-Zeiträume für die vorgeschlagene Änderung des Renteneintrittsalters für "Langjährig Versicherte" (von 63 -> auf 64) gelten werden?
Sehr geehrter Herr Reddig,
wir haben aufmerksam die heutige Pressekonferenz zu den Ergebnissen der Rentenkommission verfolgt.
Erst einmal vorweg: Glückwünsche an die gesamte Arbeitsgruppe zu den sehr gut durchdachten und ausgewogenen Vorschlägen.
In der Konferenz sprachen Sie von angemessenen Vertrauensschutz-Zeiträumen für rentennahe Jahrgänge.
Meine Frage:
Darf man davon ausgehen, dass dieser Vertrauensschutz sowohl für "besonders langjährig Versicherte", als auch für "langjährig Versicherte" zumindest noch für das Jahr 2027 gelten wird?
Meine Frau und ich (Jahrgang 1964) haben beide bereits sehr lange geplant, nach 35 Beitragsjahren mit 63 (& 14,4% Abschlag) in Rente zu gehen und dementsprechend bereits zusätzliche Rentenpunkte erworben um die daraus resultierende Lücke zu füllen.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung & Beste Grüße nach Berlin!

