Antwort 03.11.2021 von Markus Ferber CSU
Dazu gab es allerdings keine Abstimmung im Europäischen Parlament.
Dazu gab es allerdings keine Abstimmung im Europäischen Parlament.
Die Schufa verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Der Landesgesetzgeber - oder auch die CDU im Land Hessen - ist hier nicht zuständig, sondern der Bundesgesetzgeber und die EU.
Als Freie Demokraten sehen wir die (leider viel zu spät in die Wege geleitete) Einführung der elektronischen Patientenakte sehr positiv.
Leider wurde mein Mandat bei der Bundestagswahl 2021 nicht erneuert. Ich bin daher nicht mehr der richtige Ansprechpartner für Ihre Frage.