Frage von Sabrina S. • 28.07.2016

Antwort ausstehend von Medina Schaubert CDU
(...) für Ihre Frage darf ich mich zunächst bedanken. Ich sehe das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung bei objektiver Betrachtung und Würdigung unter keinem erdenklichen Blickwinkel bedroht. Der von Ihnen in den Blick genommenen Tatbestand der Volksverhetzung § 130 StGB verbietet eine herabwürdigende Kritik an Gruppen, Teilen von Gruppen bzw. (...)
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, die ich gern beantworte.
(...) wenn ich Ihre Frage richtig interpretiere, dann betrifft sie die Panoramafreiheit. Dazu habe ich hier bereits einmal geantwortet: (...)