Antwort 23.01.2014 von Sigmar Gabriel SPD
(...) Maßgeblich ist also das Rentenrecht, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt. Dies gilt auch für die jetzt vorgesehenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. (...)
(...) Maßgeblich ist also das Rentenrecht, das zum Zeitpunkt des Rentenbeginns gilt. Dies gilt auch für die jetzt vorgesehenen Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente. (...)
Sehr geehrter Herr Krenz,
(...) Somit ist es grundsätzlich möglich, dass EU-Einwanderer auch dann Kindergeld erhalten können, wenn sich ihr Kind nicht dauerhaft in Deutschland aufhält. (...) Eine Möglichkeit, die Ausnutzung deutscher Sozialsysteme zu verhindern, wäre beispielsweise, dass Kindergeld, dass EU-Einwanderer in Deutschland erhalten, an das Niveau des Landes anzupassen, in welchem ihre Kinder leben. (...)