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Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten
Vorbehaltlich der Prüfung im Bundespräsidialamt wird nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens gegenwärtig davon ausgegangen, dass die Verkündung des Gesetzes noch im März 2024 erfolgen könnte.
Die Bundesregierung ist in einem Tarifkonflikt zur Neutralität verpflichtet. Daher rufen wir beide Tarifparteien auf, nicht auf Maximalforderungen zu bestehen, denn die Lösung liegt im Kompromiss.
Einen Überblick über die weltweiten Aktivitäten der KfW erhalten Sie hier: https://www.kfw-entwicklungsbank.de/Weltweit/
Für uns als Union ist klar: Um den russischen Vormarsch zu stoppen, ist die Ukraine mehr denn je auf die Lieferung von wirksamen Waffensystemen angewiesen.