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Die Besteuerung der Rente fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMF wenden.
Eine Ausnahme von der Besteuerung besteht gemäß § 3 Nr. 13 für ausländische Personenkraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.
Mit der 27. BAföG-Novelle hat die Bundesregierung bereits einige Schritte in diese Richtung gemacht.