
Diese müssen, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen zu behalten.
Diese müssen, wenn das Gesetz wie geplant verabschiedet wird, keine Beibehaltungsgenehmigung beantragen, um ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen zu behalten.
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
Bisherige Staatsangehörigkeiten sollen grundsätzlich kein Hindernis mehr für eine Einbürgerung sein.
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
Wenn Sie Ihren Antrag eingereicht haben, im Einbürgerungsverfahren sind und bereits eine Einbürgerungszusicherung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, bei Ihrer Einbürgerungsbehörde mit Blick auf das noch laufende Gesetzgebungsvorhaben eine Fristverlängerung zu beantragen bis das neue Gesetz in Kraft tritt.