Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mostafa M. •

Gemäß neuem Mehrstaatsangehörigkeits-Gesetz wird es erlaubt für deutsche Bürger*innen eine zweite Staatsangehörigkeit zu erwerben?

Den Medienberichten nach wird das neue geplante Staatsangehörigkeitgesetz ermöglichen, die deutsche Bürgerschaft ohne der Entlassung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit zu erwerben, aber wie wird es behandelt für die folgenden Szenarien?
1. Die Deutschen, die eine neue zweite Staatsangehörigkeit erwerben möchten, wie z.B. amerikanische Bürgerschaft.
2. Die eingebürgerten Deutschen, die die ursprüngliche Bürgerschaft aufgegeben haben und diese wieder erwerben möchten.

Danke im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen,
Mostafa

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.

Wurde zuvor die ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufgegeben, so kann sie mit der Reform wiedererlangt werden, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Denn mit der Staatsangehörigkeitsreform sind doppelte, bzw. mehrere Staatsangehörigkeiten möglich.

Beachtet werden muss aber, dass das andere Land auch doppelte Staatsbürgerschaften vorsehen muss und Voraussetzungen für eine (Wieder)Einbürgerung erfüllt werden müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir

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